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AGB 2024
Allgemeine
Bestimmungen der Fahrschule René Beck Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Beziehung zwischen der Fahrschule René Beck und dem Fahrschüler*in. Die AGB gelten ab dem Zeitpunkt der Anmeldung bei der Fahrschule. Bei Fragen wenden Sie sich an die Fahrschule.
Lektionsdauer
Eine Lektion dauert 50 Minuten. In dieser Zeit sind das Einrichten im Fahrzeug, Instruktionen, Schlussbesprechung sowie die Vereinbarung der nächsten Lektion inbegriffen. Ein gültiger Lernfahrausweis ist während jeder Fahrstunde mitzuführen. Für die Gültigkeit ist der Schüler verantwortlich.
Abmeldungen
Vereinbarte Lektionen müssen mindestens zwei volle Arbeitstage im voraus telefonisch abgemeldet werden. Der Tag der Lektion gilt nicht als Arbeitstag. Bei nicht fristgerechter Abmeldung wird die reservierte Zeit vollständig in Rechnung gestellt. Auch bei Nichterscheinen zum vereinbarten Termin wird die vereinbarte Zeit vollumfänglich in Rechnung gestellt.
Grundpauschale
Der Fahrschüler ist während des praktischen Unterrichts sowie der praktischen Führerprüfung durch die Fahrschule versichert. Ein einmaliger Unkostenbeitrag von Fr. 100.- wird spätestens vor der zweiten Fahrstunde erhoben. Diese Grundpauschale ist bei Autofahrlektionen obligatorisch. In dieser Pauschale sind anteilmässige Kosten für Administration, Haftpflicht, Vollkasko kleinere durch die vorgenannten Versicherungen nicht gedeckte Schäden wie Felgenbeschädigungen, Aufwendungen wie Fz in die Werkstatt bringen inbegriffen.
Zahlungsbedingungen
Die Lektionen sind in Bar/ Debitkarten oder mit TWINT zu bezahlen. (Gilt auch für Abonnements) Bei Mahnungen wird eine Gebühr von 20.00 Fr. verrechnet. Bei Fragen wenden Sie sich an die Fahrschule René Beck.
Für Motorradkurse, Nothelfer, Verkehrskunde, gelten die AGB des Kursanbieter. Ich habe die AGBs gelesen, verstanden und akzeptier.